FKN - Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel

Allgemein

Seenotsignalmittel werden in die Unterklasse T1 und T2 kategorisiert. 

Die Unterklasse T1 darf von Personen über 18 Jahren erworben werden.
Für die Unterklasse T2 wird ein Fachkundenachweis (FKN) benötigt. 

Wenn Sie an Bord der eigenen Yacht oder einer Charter-Yacht See­not­signal­mittel der Kategorie T2 mitführen wollen (die meisten See­not­raketen fallen unter diese Kategorie), muss ein Crew-Mitglied den Fachkundenachweis für See­not­signal­mittel besitzen.
In der Umgangssprache wird der FKN auch als "Pyroschein", "kleiner Pyroschein" oder "Knallschein" bezeichnet.

Das Mitführen von Notsignalen der Kategorie T2 ohne den FKN kann nach den Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes mit einem Bußgeld von maximal 50.000 € bestraft werden. 
Ein weiterer Grund Kategorie T2 Notsignale nicht ohne den FKN mitzuführen: Sollte ein Unfall passieren, kann es zu Problemen mit der Versicherung kommen, welche unter Umständen nicht bezahlt, wenn kein Nachweis erbracht werden kann, dass man mit dem Umgang von Notsignalmitteln ausgebildet ist

Der Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht gemäß § 1 Abs. 2 1. SprengV der Klasse T2  berechtigt den Inhaber zum Erwerb, Umgang und auch zum Transport von pyrotechnischen Seenotsignalmitteln. 
Als Skipper, egal ob im Küstenbereich oder auf hoher See empfiehlt es sich, mit dem Umgang von verschiedenen Seenotsignalmitteln vertraut zu sein. Eine Regel, geeignete Rettungssignale für das befahrene Revier an Board zu haben, gehört zu einer gut vorbereiteten Boots-Crew.

Voraussetzung zum Erwerb des FKN 

- gültiger Sportbootführerein Binnen oder See 
- Mindestalter von 16 Jahren. 

Ausbildung & Prüfung

Die Ausbildung und Prüfung zum Fachkundenachweis umfasst den Umgang mit Seenotsignalmitteln und die zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts. Sie besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) und praktischen Prüfung. 

Der theoretische und der praktische Teil müssen nicht am gleichen Tag abgelegt werden. Beide Prüfungsteile müssen jedoch innerhalb von 365 Tagen abgelegt werden, sonst verfällt der erste Prüfungsteil.

Die theoretische Prüfung

In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:

  • Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts
  • Waffenrechtliche Grundkenntnisse zu den Themen Sachkunde, Waffenbesitzkarte, Kleiner Waffenschein
  • Kennzeichnung von Waffen

Dazu muss ein Fragebogen (von 4 möglichen Fragebögen) mit 15 Fragen bearbeitet werden, teilweise Multiple-Choice.

Maximal sind 30 Punkte zu erreichen, die Prüfung zählt als bestanden wenn man 24 Punkte erreicht hat.

Es gibt 2 Punkte für die richtige Antwort, 1 Punkt für eine teilweise richtige Anwort und 0 Punke für eine falsche Antwort.

Die praktische Prüfung

In der praktischen Prüfung ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln im  tatsächlichen Gebrauch nachzuweisen. Im Einzelnen werden gefordert:

1. Handhabung einer Fallschirm-Signalrakete (rot)

2. Handhabung einer Rauchfackel (orange) bzw. Handfackel (rot) 

3. Handhabung eines Rauchsignals (orange/Dose)

4. Handhabung von nicht gezündeten Signalmitteln/Versagern.

Von 4 gestellten Aufgaben müssen 3 ausreichend sein.